21.08.2011: Steuertrick könnte Facebook unter EU-Recht stellen
Um Steuern zu sparen*), müssen alle User des sozialen Netzwerkes mit Ausnahme der Bürger aus den USA und Kanada ihren Vertrag mit der irischen Tochtergesellschaft von facebook abschließen. Damit ist unabhängig vom Serverstandort der Daten das EU-Recht für das Vertragsverhältnis maßgebend.Das wollen sich 16 Wiener Studenten zu nutze machen, die nun Klagen gegen facebook nach irischem (EU-) Recht gestartet haben. Inhalt der Klagen sich u.a. die Tatsache, dass Informationen aus deaktivierten Profilen nicht von facebook gelöscht werden.
*) facebook zahlt in Irland nur 2,4% Steuern
Mehr dazu bei http://www.gulli.com/news/16905-wiener-reichen-16-klagen-ein-steuertrick-koennte-facebook-unter-eu-recht-stellen-2011-08-20
Anmerkung: Der "Gefällt mir"Button scheint ja auf illegal zu sein. Siehe Datenschützern vom ULD gefällt "Gefällt-mir" nicht
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Tags: #EU #Facebook #sozialeNetzwerke #Scoring #Biometrie #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2011-08-21 07:55:56 Aufrufe: 5080
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