01.08.2011 Schadensersatz wegen mangelhaftem Datenschutz

01.08.2011: Schadenersatz für Kunden geknackter Konten

In Österreich dürfen personenbezogene Daten nur gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet werden. Danach muss derjenige, der die Daten verarbeitet (Auftraggeber), zumindest angemessene Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen und  die Daten vor unbefugtem Zugriff schützen (§ 14 DSG). Bei einer Verletzung dieser Vorschriften haftet der Auftraggeber also die Bank.

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Tags: #Bankdaten #Wien #Banken #Datensicherheit #EC #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2011-08-01 12:18:45
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