01.08.2011: Schadenersatz für Kunden geknackter Konten
In Österreich dürfen personenbezogene Daten nur gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) verarbeitet werden. Danach muss derjenige, der die Daten verarbeitet (Auftraggeber), zumindest angemessene Datensicherheitsmaßnahmen ergreifen und die Daten vor unbefugtem Zugriff schützen (§ 14 DSG). Bei einer Verletzung dieser Vorschriften haftet der Auftraggeber also die Bank.Mehr dazu bei http://diepresse.com/home/techscience/internet/682410/Datenschutz_Schadenersatz-fuer-GISKunden-moeglich?_vl_backlink=/home/techscience/internet/index.do
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Tags: #Bankdaten #Wien #Banken #Datensicherheit #EC #Datenpannen #skandale #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2011-08-01 12:18:45 Aufrufe: 5020
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