21.06.2011: Hartz IV Empfängerin klagt
Das Personal und Organisationsamt von Wiesbaden hat die Dienstaufsichtsbeschwerde „als unbegründet zurückgewiesen“. Nun klagt die Rentnerin dagegen, dass ihre Hartz IV Stelle entgegen ihren Wünschen und jeder Notwendigkeit bei ihrem Energieversorger Nachforschungen betrieben hat.Der Sachbearbeiter hatte gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Rentnerin sowie entgegen seinen im Sozialgesetzbuch und im Strafgesetzbuch angeordneten Pflichten zum Datenschutz - sich gegenüber ihrem Energielieferanten als Mitarbeiter der Sozialbehörde zu erkennen gegeben und sich für legitimiert erklärt, Informationen aus deren persönlichem Buchungskonto bei ihrem Vertragspartner einzuholen.
... und dies war offensichtlich unnötig, da dem Amt nachweislich bereits alle Unterlagen vorlagen.
Mehr dazu bei http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16658
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Tags: #Datenpannen #skandale #Scoring #hartziV #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Grundrechte
Erstellt: 2011-06-21 07:59:44 Aufrufe: 7413
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