EU Kommission: Vorratsdatenspeicherung nur bei kommerziellen Diensten
In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahmedie bestätigt die EU-Kommission , dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nur für Angebote gilt, die wirtschaftlicher oder kommerzieller Art sind oder mit einer solchen Tätigkeit in Verbindung stehen, nicht aber für unentgeltliche Dienste ohne kommerziellen Hintergrund.
Das würde bedeuten, dass eine Privatperson oder ein Verein der einen öffentlichen E-Mail-Dienst, einen öffentlichen WLAN-Internetzugang oder einen öffentlichen Tor-Server unentgeltlich anbietet, den sie im Wesentlichen aus eigenen Mitteln und nicht aus Einnahmen der Nutzer oder von Werbekunden finanzieren, keiner Vorratsdatenspeicherungspflicht unterliegt.
Eine erfreuliche Feststellung, mal sehen, was deutsche Gerichte dazu sagen, denn bisher hat z.B. die Netzagentur die gegenteilige Regierungsauffassung unterstützt.
Mehr Infos dazu:
- http://www.daten-speicherung.de/?p=605#kommission
- http://www.daten-speicherung.de/?p=605
- http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/56/132/
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Erstellt: 2009-04-21 06:56:07 Aufrufe: 2837
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