28.01.2011: Rheinland-Pfalz lässt den Landestrojaner von der Leine
Rheinland-Pfalz hat nach Bayern als 2. Budnesland nun am Mittwoch eine umfangreiche Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Die Strafverfolger des Landes erhalten damit die Befugnis für heimliche Online-Durchsuchungen, um bei "Gefahr für Leib und Leben" personenbezogene Daten etwa auf Festplatten zu ermitteln. SPD und CDU/FDP-Opposition waren sich in der Zustimmung zu dem Gesetz "sehr einig".Ebenso gestattet ist künftig die Quellen-TKÜ, also die Überwachung von VoIP-Telefonaten vor der Verschlüsselung auf dem PC.
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #BKA #Rheinland-Pfalz #Bayern #Ueberwachung #Polizeigesetz #Datenschutz #Privatsphaere
Erstellt: 2011-01-28 14:34:37 Aufrufe: 3999
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