18.01.2011: Verfassungsschutz - Schlapphüte sehen rot
Ein absurder Rekord: Seit den 70ern beobachtet der Verfassungsschutz den Bremer Juristen Rolf Gössner. Nun wehrt er sich gegen die Bespitzelung vor Gericht. In der zweiten mündlichen Verhandlung wird es um die entscheidende Frage gehen, ob die vier Jahrzehnte lange geheimdienstliche Beobachtung des Klägers und Liga-Vizepräsidenten Rolf Gössner durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ganz oder teilweise rechtmäßig oder rechtswidrig war. Eine Entscheidung des Gerichts wird in den nächsten Wochen erwartet.Rolf Gössner stand seit 1970 ununterbrochen unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schon als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt und parlamentarischer Berater, später auch als Präsident/Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und als Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports, seit 2007 als gewähltes Mitglied der Innendeputation der Bremer Bürgerschaft und selbst noch als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen.
Erst Ende 2008, kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung, wurde die Beobachtung überraschend und mit erstaunlicher Begründung eingestellt. Es dürfte die längste Dauerbeobachtung einer unabhängigen Einzelperson durch den Geheimdienst sein, die bislang dokumentiert werden konnte -- ohne dass diese jemals selbst als "Extremist" oder "Verfassungsfeind" eingestuft wurde.
"Hier wurde aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten eine verfassungswidrige ,Kontaktschuld' Gössners konstruiert", so die Internationale Liga für Menschenrechte, "die schließlich als waghalsige Begründung für seine jahrzehntelange geheimdienstliche Beobachtung herhalten muss. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang."
Die Personenakte wird dem Kläger im Übrigen aus "Geheimhaltungsgründen" zu einem erheblichen Teil vorenthalten. Das BfV begnügt sich nicht allein mit den Kontakten Gössners, sondern macht sich inzwischen auch an die Interpretation seiner öffentlichen Äußerungen, maßt sich damit eine Deutungshoheit über seine Texte an und übt sie in geradezu inquisitorischer Weise aus. Diese ideologisch gesättigten Textinterpretationen "führen uns in die tiefsten 1960er und 70er Jahre des Kalten Krieges" (so Anwalt Udo Kauß): Da wird schon zum "Verfassungsfeind", wer das KPD-Verbotsurteil kritisiert oder den Begriff "Berufsverbote" verwendet, die es in der Bundesrepublik angeblich nie gegeben habe. Da diffamiert die Bundesrepublik und ihre Staatsorgane, wer - wie der Geheimdienstkritiker Gössner - den Verfassungsschutz in Frage stellt und wird mit Verfassungsschutzbeobachtung nicht unter vier Jahrzehnten bestraft.
Die Liga ist überzeugt, dass unter solchen Überwachungsbedingungen ein Anwalt und Publizist seine beruflichen und verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisse - also Mandatsgeheimnis und Informantenschutz - praktisch nicht mehr gewährleisten kann; damit werden auch Berufs-, Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit stark beeinträchtigt, ebenso wie Gössners ehrenamtliche Menschenrechtsarbeit für die Liga. RA Kauß: "Eine solch skandalöse Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, angeblich nur zur Abklärung eines Verdachts, ist mit einem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat schlichtweg unvereinbar".
Presseinformation der Internationalen Liga für Menschenrechte, 17. Januar 2011
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Tags: #Ueberwachung #Berufsverbot #BfV #Polizei #Geheimdienste #Grundrecht
Erstellt: 2011-01-18 08:49:04 Aufrufe: 3430
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