Verhältnismässigkeit der Mittel hat seine Gültigkeit verloren
Die niedersächsische Polizei hat beim Schutz des Castor-Transports nach Gorleben viermal eine Mini-Drohne für Aufklärungsflüge eingesetzt.
Nach Ansicht der Grünen-Fraktionschefin im Europäischen Parlament, Rebecca Harms, bestätigt der Einsatz solcher Mittel, dass der Grundsatz der Verhältnismässigkeit der Mittel seine Gültigkeit verloren hat. Da die Gorleben-Pläne politisch nicht durchsetzbar seien, greife der Staat zu allen Mitteln, den Bügerprotest zu kontrollieren und abzuwehren.
Ob die Bilder der Mini-Drohne ,die in Echtzeit an deren Bodenstation übertragen und können dort aufgezeichnet werden können, gespeichert wurde ist noch nicht bekannt.
Mehr dazu bei http://www.stern.de/politik/deutschland/waehrend-anti-castor-demonstration-polizei-setzte-drohnen-zur-ueberwachung-ein-1624624.html
Alle Artikel zu
- Video- und Lauschangriff
- Polizei und Geheimdienste
- Versammlungsrecht
- Grundrecht
- Vorratsdatenspeicherung
- Zentrale Datenbanken
- Rasterfahndung
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1uw
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/1697-20101117-polizei-setzte-bei-castor-demos-drohnen-zur-ueberwachung-ein.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/1697-20101117-polizei-setzte-bei-castor-demos-drohnen-zur-ueberwachung-ein.htm
Tags: #Video-undLauschangriffPolizei #Geheimdienste #Versammlungsrecht #Grundrecht #Castor #Demo #Drohne #Vorratsdatenspeicherung #ZentraleDatenbanken #Rasterfahndung
Erstellt: 2010-11-17 08:39:24 Aufrufe: 3837
Kommentar abgeben