Ein Exempel für die Überwachung
Innensenator verteidigt Videodokumentation einer Demo gegen Überwachung. Bürgerrechtler: Nicht stichhaltig
Die Demonstration richtet sich explizit gegen Überwachung und Vorratsdatenspeicherung. Nun wird sie zum Exempel. Denn die rund 30.000 Demonstranten, die im Oktober 2008 unter dem Motto "Freiheit statt Angst" vom Alexanderplatz zum Brandenburger Tor zogen, wurden von zahllosen Kameras der Polizei gefilmt. Übertrieben oder sogar provozierend fanden dies die Demonstrierenden. Rechtswidrig, meinen Bürgerrechtler.
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Tags: #Videoüberwachung #Demo #Versammlungsgesetz
Erstellt: 2009-02-28 07:40:46 Aufrufe: 5063
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