19.02.2009 Nutzung der Vorratsdaten in der EU sehr verschieden

Nutzung der Vorratsdaten in der EU sehr unterschiedlich

Während in Großbritannien bereits über 500.000-mal auf die Verbindungsdaten der Telefon und Internetnutzer durch die Strafverfolgungsbehörden zugegriffen wurde, waren es in Deutschland erst um die 500 Zugriffe. Da der Zugriff durch die Einschränkung des Bundesverfassungsgerichts nur bei schweren Straftaten erlaubt ist, muss auch diese Zahl  als hoch bewertet werden.

Schweden hat bis jetzt auch im Hinblick auf die Entscheidung des EUGh zur Klage Irlands gegen die EU Richtlinie mit der Umsetzung abgewartet. In den Medien werden nun die möglichen Optionen diskutiert.


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Erstellt: 2009-02-19 09:44:33
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