18.10.2011 KFN-Studie zu Jugendkriminalität mit gravierenden Datenschutzverstößen durchgeführt
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Die Aktion Freiheit statt Angst e.V. (im Folgenden: Aktion FsA) kritisiert den Inhalt und die Art der Durchführung der KFN-Studie "Jugendliche als Opfer und Täter von Gewalt", die morgen, am 19.10.2011 in Berlin vorgestellt werden soll. Bei der Durchführung der Befragung von Berliner Schülerinnen und Schülern gab es gravierende Verstöße gegen den Datenschutz.

Mindestens in der Anfangsphase der Befragung von ca. 5000 Schülerinnen und Schülern wurden von den Befragern des KFN die individuellen Schülernummern aus den Klassenbüchern kopiert und zusammen mit den Fragebögen erfasst.

Durch diese Schülernummern sind die einzelnen Fragebögen ohne Weiteres individuell zuzuordnen, die versprochene Anonymität ist also nicht gewährleistet. Dies stellt einen eklatanten Datenschutzverstoß dar und müsste aus Sicht der Aktion Freiheit statt Angst e.V. zu einer durch die zuständigen Datenschutzbehörden beaufsichtigten Vernichtung aller Fragebögen, sowie einer Löschung aller erhobenen Daten führen.

In mehreren Fällen kopierten sich die Befrager des KFN sogar die vollständigen Adresslisten der Klassen. Auch dies ist ein eklatanter Datenschutzverstoß und sollte entsprechend sanktioniert werden.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Dr. Alexander Dix, jedoch unterließ trotz der erfolgten Hinweise durch uns und andere Organisationen ein Eingreifen und ermöglichte so die Fortführung der rechtswidrigen Befragung.

Der Fragebogen ist vor allem deshalb als datenschutzrechtlich besonders sensibel anzusehen, weil die Fragen äußerst persönlich waren und sogar strafrechtlich relevantes Verhalten oder Erfahrungen abfragte.

Beispielsweise wurde nach selbst begangenen Straftaten gefragt oder aber auch nach der (nicht illegalen) Teilnahme an Anti-Nazi-Demonstrationen. Warum gerade diese letzte Frage etwas mit Jugenddelinquenz zu tun haben soll, erschließt sich erst einmal nicht.

Ein weiterer eklatanter Verstoß war die Tatsache, daß zu Beginn der Befragung die Eltern nicht über die Studie informiert worden waren und generell den Schülerinnen und Schülern nicht eindeutig klar gemacht worden ist, daß die Teilnahme freiwillig sei – im Gegenteil: mehrere Schülerinnen und Schüler hatten unabhängig voneinander erklärt, daß Ihnen die Teilnahme als verpflichtend nahegebracht worden sei. Das KFN hat hier also eklatant gegen die Aufklärungspflichten, die sich aus dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben, verstoßen.

 

Die Aktion Freiheit statt Angst e.V. fordert also daher vom Berliner Senat und dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen:

  1. die Vernichtung aller eingesammelter Fragebögen, sowie Löschung aller hieraus resultierenden Daten;
  2. die Einsetzung eines wissenschaftlichen Beirates bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der zukünftige Forschungsvorhaben an Kindern und Jugendlichen prüft und ein endgültiges Vetorecht erhält. Dieses Gremium sollte aus gewählten Vertretern von Eltern, LehrerInnen, SozialwissenschaftlerInnen und InteressenvertreterInnen gesellschaftlicher Institutionen, wie Sozial-, Migranten- und Behindertenverbänden, unabhängiger Datenschutzorganisationen, VertreterInnen der verschiedenen Religionen und anderen bestehen.

 

Die Kritik am Fragebogen zusammengefasst – der Fragebogen:

  • ist durch die Schülernummer aus dem Klassenbuch persönlich zuordbar, außerdem kopierte sich das KFN offenbar in verschiedenen Fällen die Adresslisten (Hinweis: per Schreiben vom 27.10.2010 teilte die SenIN mit, daß die Schülernummern nicht mehr abgefragt werden sollten);
  • fragt nach eigener Erfahrung mit Gewalt und selbst begangenen Straftaten (indiv. Zuordnung?);
  • fragt nach rassistischer Gewalt (selbst begangen oder erfahren);
  • fragt nach Engagement in linken Gruppen, auf Demos usw.;
  • transportiert vor allem selbst generell starke rassistische Ressentiments;
  • wurde an die Schüler ausgegeben, ohne daß die Eltern vorher informiert worden sind;
  • wurde von SchülerInnen als Pflicht wahrgenommen es fand keine adäquate Aufklärung über das Recht zur Verweigerung der Teilnahme statt;
  • ist erst nachträglich (also nach Beginn der Durchführung!) durch die Senatsverwaltung genehmigt worden.

 

Weitere Informationen zum KFN-Fragebogen, einen Pressespiegel, sowie eine Sammlung von Stellungnahmen und Kritiken finden Sie unter:

 


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Created: 2011-10-18 06:06:37


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