Keine Vorratsdatenspeicherung für Bankberater
Die Gewerkschaft Verdi hat für mehrere Berater verschiedener Sparkassen und Banken beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen das seit dem 01.11.2012 bestehende Melde- und Beschwerderegister für Bankberater eingereicht. Das Gericht soll prüfen, ob das Register eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung sei, denn Bankberater dürften nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.
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Tags: #vorratsdatenspeicherung #Bankberater #Datei #Generalverdacht #zentraledatenbanken #arbeitnehmerdatenschutz #persoenlichkeitsrecht
Erstellt: 2013-10-22 06:28:36 Aufrufe: 4432
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