22.03.2013 Vorratsdatenspeicherung 12 statt 6 Monate

Neues Bundesgesetz zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (Büpf) mit mehr Überwachung

Nach der Neufassung des schweizer Büpf sollen Vorratsdaten (VDS) künftig nicht nur sechs, sondern zwölf Monate lang gespeichert werden und auch reine E-Mail- oder Hosting-Provider müssen dann Vorratsdaten speichern.

Die VDS wurde 2002 in der Schweiz eingeführt. Die Anzahl der Online-Überwachungen in der Schweiz ist im letzten Jahr von 6960 auf 10193 (+68%) gestiegen.

Mehr dazu bei http://www.woz.ch/1312/vorratsdatenspeicherung/wir-sind-alle-verdaechtig

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Schweiz #VDS #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte
Erstellt: 2013-03-22 08:09:20
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