18.02.2019 Gescheitertes Leistungsschutzrecht soll auf EU-Ebene gehoben werden

Diese Überschrift darf künftig nicht mehr zitiert werden

Am 14. Februar wurden die Trilog-Verhandlungen zur geplanten EU-Urheberrechtsreform abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das große Ähnlichkeit zur deutschen Regelung hat.

Heißt das jetzt Entwarnung, weil die seit 2014 in Deutschland gültige Regelung praktisch außer Anwaltskosten nichts gebracht hat? Das große Geld haben die Presseverlage nicht gemacht. Ihre Versuche für Text-Snippets Geld von Google u.a. zu bekommen sind allesamt als Gerichts- und Anwaltskosten draufgegangen. Sie haben sogar draufgezahlt. Eventuell haben sie sogar noch weitere Verluste eingefahren durch nicht mehr vorhandene Links zu ihren Inhalten.

Trotzdem hat die Lobby der Presseverlage auch auf EU-Ebene alle Register gezogen und stark am Text des jetzt beschlossenen Artikel 11 mitgewirkt. Im Spiegel hält man die Verhandlungen aber längst für europafeindlich und wünscht sich mehr Visionen statt lobbyhöriger Politik. Millionen Nutzer von Youtube und ähnlichen Musikportalen rufen zum Protest gegen die EU-Urheberrechtsreform auf. Das kann 3 Monate vor der Wahl des EU Parlaments nach hinten losgehen.

Was steht nun im Artikel 11?

Wenn ein Presseverlag irgendetwas veröffentlicht, so sind künftig auch kleinste Ausschnitte dieser journalistischen Inhalte lizenzpflichtig. Jede Veröffentlichung davon benötigt eine kostenpflichtige Erlaubnis des Verlegers. Dieses Leistungsschutzrecht soll für einen Zeitraum von 20 Jahren nach der Veröffentlichung gelten.

Damit könnten auch Überschriften oder kleinste Hinweise zum Inhalt eines Links kostenpflichtig werden. Jegliches Medien-Monitoring oder jeder Fake-News Check wäre unmöglich. Julia Reda schreibt dazu: "Bei diesem Vorschlag handelt es sich um einen Versuch, europaweit ein Gesetz zu kopieren, das bereits in Deutschland und Spanien kläglich gescheitert ist – wobei der EU-Vorschlag noch weiter geht und eine längere Geltungsdauer hat."

Eigentlich soll das Leistungsschutzrecht auf die Internetgiganten wirken, es trifft jedoch vom Text her auch einzelne Internetnutzer, die Snippets verwenden, wie z.B. Blogger, denn der EU Text hat keine Schöpfungshöhe festgelegt. Der Schutz gilt also auch für sehr kurze Textausschnitte, die keinerlei Kreativität erfordern, wie beispielsweise eine rein faktenbasierte Überschrift. Während also die Verbreitung von Fake-News durch Robots automatisiert geschehen kann, ist deren Kritik nicht mehr inhaltlich möglich.

Wer kann denn so ein Zensurgesetz vertreten?

Diese Frage ist berechtigt, denn die Folgen würden bei einer konsequenten Durchsetzung jegliche öffentliche politische Diskussion unterbinden. Schaut man sich das Abstimmungsverhalten an, so kann man sich nur an den Kopf fassen. Als noch erlaubtes Zitat hier ein Tweet von ClaudiaBerlin:

6 GRÜNE und 16 SPD-Parlamentarier haben FÜR #Leistungsschutzrecht und  #Uploadfilter gestimmt. Krass!!!
Wie kann man so bescheuert sein und mutwillig die Kommunikation & Meinungsbildung im Netz zerstören?

Martin Sonneborn von Der Partei hat auf seinen Seiten aufgelistet, wer das Internet kaputt macht. Die Linke war es jedenfalls nicht! Die haben als einzige geschlossen mit Nein zu Leistungsschutzrecht und Uploadfilter gestimmt.

Mehr dazu bei https://leistungsschutzrecht.info/
und http://www.spiegel.de/thema/lsr/
und https://juliareda.eu/leistungsschutzrecht/
und https://www.zeit.de/thema/leistungsschutzrecht
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6523-20180617-eu-plant-unsinnige-verschaerfungen-des-copyright-rechts.htm


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Tags: #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Whistleblowing #Urheberrecht #Leistungsschutzrecht #LSR #EU #Artikel11
Erstellt: 2019-02-18 09:33:36
Aufrufe: 1050

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