19.12.2014 verdi gegen Verfassungsschutz

Keine weiteren Rechte für den Verfassungsschutz

Gewerkschaft ver.di in Hessen lehnt Gesetzentwurf für ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG) ab

Das sieht der Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung für ein neues HSÜG (Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) vor:

  • „Auskunftsrechte für Betroffene und Überprüfte werden eingeschränkt oder ausgeschlossen
  • Parlamentarische Kontrollmechanismen nicht vorgesehen
  • Informationsrechte der Öffentlichkeit nicht vorgesehen
  • Eine Überprüfung durchgeführter Maßnahmen durch die Justiz ausgeschlossen“

ver.di Hessen stellt daher fest: „In einem demokratischen Gemeinwesen muss das Prinzip gelten, dass vom Staat in einem Geheimverfahren gesammelte Informationen nicht gegen einen Bürger verwendet werden dürfen – weder in einem Verwaltungsverfahren noch vor Gericht. Erst wenn diesen Informationen der Status der Geheimhaltung entzogen und auch die Quellen offenbart wurden, darf der Staat sie gegen einen Bürger verwenden. Denn erst dann kann der Bürger tatsächlich und auch gerichtlich überprüfen, ob die Informationen überhaupt rechtskonform erhoben wurden und inhaltlich zutreffend sind.“

Fazit: von Jürgen Bothner, Landesbezirksleiter von ver.di Hessen: „Wir fordern die hessische Landesregierung… auf, ihren Gesetzentwurf zum Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 15. September 2014 zurückzuziehen und einen neuen, bürgerrechtlich und Datenschutz konformen Entwurf vorzulegen.“

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Tags: #Geheimdienste #VS #Verfassungsschutz #Hessen #verdi #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken
Erstellt: 2014-12-19 08:54:33
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