16.05.2014 Das abgespeicherte Parlament

Umstrittene Datensammlung im Bundestag: Das abgespeicherte Parlament

"Die Daten werden rückwirkend für drei Kalendermonate und für den laufenden Monat tagesaktuell vorgehalten" - so die Aussage der Bundestagsverwaltung zur "seltsamen" Vorratsdatenspeicherung der Daten unserer Abgeordneten.

Update 08.06.2014: Künftig soll die Vorratsdatenspeicherung, die im Zuge der Edahty-Affäre bekannt geworden war, von 3 Monaten auf sieben Tage reduziert werden.

Welche Daten?

Gespeichert wird die Kommunikation und das Surfverhalten der 631 Abgeordneten - offiziell, um etwa technische Fehler korrigieren zu können. Das beinhaltet also alle gesendeten und empfangenen E-Mails, Rechneradressen, aufgerufene Web-Seiten, Abrufzeiten und Name und Größe von heruntergeladenen Dateien.

... und wieso finden sich bei einer 3-Monatsfrist in den Akten der Edathy-Ermittler offenbar auch E-Mails des Ex-SPD-Abgeordneten aus dem Jahr 2010?

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Petra Sitte, ist für sofortige Abschaltung dieser Praxis. "Die weitreichende Speicherung unseres Kommunikationsverhaltens ist ein tiefer Eingriff in die Freiheit des Abgeordnetenmandats." Auch Grüne und SPD sind "verärgert".

Netzpolitik.org hat dazu auch die internen Dienstanweisungen/-vereinbarungen untersucht und viel mehrdeutiges gefunden.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-edathy-unmut-ueber-interne-vorratsdatenspeicherung-im-bundestag-a-969541.html
und https://netzpolitik.org/2014/wie-viele-techniker-braucht-man-um-eine-ip-adresse-zuzuordnen-neues-zur-bundestags-vds/

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Tags: #Lauschangriff #Bundestag #Abgeordnete #freiesMandat #Gewissensentscheidung #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Grundrechte #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2014-05-16 06:48:19
Aufrufe: 1635

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