30.04.2014 Verwaltungsgericht erlaubt Demo auf "Privatgelände"

Erfolg: Verwaltungsgericht Köln stärkt Demonstrationsrecht - Kundgebung zur Bayer-HV ohne Einschränkungen

Pressemitteilung zur Kundgebung vor BAYER-Hauptversammlung:

Verwaltungsgericht Köln stärkt Demonstrationsrecht

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hat mit einem Eilantrag einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln errungen und eine Einschränkung der Kundgebung zur morgigen Hauptversammlung der BAYER AG verhindert. Die CBG hatte vor vier Wochen eine Demonstration am Eingang der Kölner Messehallen angemeldet. Polizei und Messe Köln vertraten die Ansicht, die Fläche sei Privatgelände, weswegen das Hausrecht des Mieters gelte und eine Kundgebung nicht zugelassen werden müsse. Im Vorjahr wurde der Eingangsbereich durch Gitter abgesperrt.

Normale Mietverträge der Messegesellschaft schließen den Vorplatz nicht mit ein. Nach Aussage der Messegesellschaft hat die Messe AG mit BAYER jedoch eigens einen Vertrag über die Nutzung des Außengeländes geschlossen. So wollte der Konzern dafür sorgen, dass die Proteste nicht direkt vor der Messehalle stattfinden können.

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute eine einstweilige Anordnung erlassen, wonach die Polizei die Durchführung der Kundgebung am angemeldeten Ort gewährleisten müsse (Akt.-Zeichen: 20 L 816/14). Mit Bezug auf das „Fraport-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts kommt das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das Versammlungsrecht die Durchführung von Kundgebungen an solchen Orten gewährleiste, an denen „ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet ist. Dies gilt nicht nur für den Straßenraum, der nach straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen förmlich zum öffentlichen Gebrauch gewidmet ist. Der grundsätzliche Schutz für Versammlungen gilt vielmehr auch für Stätten, an denen in ähnlicher Weise ein öffentlicher Verkehr eröffnet ist und Orte der allgemeinen Kommunikation entstehen.“

Der vollständigen Beschluss findet sich unter: <http://www.cbgnetwork.de/downloads/Beschluss_VerwG_Koeln.pdf> www.cbgnetwork.de/downloads/Beschluss_VerwG_Koeln.pdf

Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Es zeugt vom zweifelhaften Demokratie-Verständnis des Konzerns, wenn BAYER versucht, unsere Kritik mit Absperrgittern von den Toren seiner Aktionärshauptversammlung zu vertreiben. Doch noch leben wir nicht in einer Bananenrepublik von BAYERs Gnaden und konnten per einstweiliger Verfügung unser Recht erstreiten. Wie in den Vorjahren werden wir morgen die anreisenden BAYER-AktionärInnen über die Kehrseiten der BAYER-Profite informieren.“

Weitere Informationen zur Hauptversammlung: www.cbgnetwork.de/5471.html


Anmerkung: Das Urteil freut uns, denn wir haben bereits vor einem Jahr in unserer Stellungnahme zum Versammlungsgesetz in Schleswig-Holstein gefordert, dass Freiflächen in privatem Besitz für Versammlungen freizugeben sind, wenn es einen Bezug der Kundgebung zu dem Besitzer gibt. (s. http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3854-20130901-stellungnahme-zum-versammlungsgesetz-s-h.htm )

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Tags: #Demo #Privatgelaende #FraportUrteil #Bayer #Ueberwachung #Versammlungsrecht #Meinungsfreiheit #Grundrechte
Erstellt: 2014-04-30 06:58:15
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