08.01.2019 Hartz-IV Sanktionspraxis vor Gericht

BVerfG prüft Verfassungsmäßigkeit von Hartz-IV Sanktionen

Am 15. Januar ist es endlich, nach vielen Jahren, soweit, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss die Frage beantworten, ob bereits 30% Sanktionen des Regelsatzes mit der Menschenwürde/dem Grundgesetz vereinbar sind.

Nach Jahren des Wartens und des unbeschreiblich vielfältigen (kreativen) Protestes gegen die Sanktionspraxis steht jetzt endlich der mehrfach verschobene Verhandlungstermin im Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage fest! Die Verhandlung startet am 15. Januar 2019, 10 Uhr (Einlass 9:15), im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe

Wer drinnen keinen Platz mehr bekommt und das ist Jede/r, der nicht bereits auf der Anmeldeliste steht, kann und sollte auf der weiten Fläche vor dem Bundesverfassungsgericht zur Kundgebung kommen, denn es geht um unser aller Menschenwürde. "Wir werden auch dort unsere bestehende langjährige und vielfältige Kritik an der Sanktions-Gesetzgebung und -praxis kund tun und Alternativen für ein freundlicheres Sozialsystem aufzeigen!" sagen die Anmelder der 2-tägigen Demo.

Konkret zu klären hat das Gericht:

  • Welche Anforderungen ergeben sich aus dem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums für die Beurteilung von Mitwirkungsanforderungen?
  • Sind die Mitwirkungsanforderungen zumutbar? Besteht insbesondere ausreichender Schutz vor Dequalifizierung?
  • Besteht ausreichender Schutz vor negativen Wirkungen der Regelbedarfsminderung für Dritte, insbesondere Kinder und Angehörige in Bedarfsgemeinschaften?

Im Endergebnis geht es aber darum das unwürdige Sanktionsregime von Hartz-IV auf den Abfallhaufen der Geschichte zu befördern! Be- und Gedenken wir der vielen Tausenden von Betroffenen, denen mit Maßnahmen des Jobcenters versucht wurde ihre Menschenwürde zu nehmen. Selbst ungeborenes Leben war darunter, wie der Fall einer 24-jährigen im 4.Monat Schwangeren zeigt, die für 3 Monate mit 100% sanktioniert werden sollte.

Die Bürgerinitiative bittet wegen der großen Bedeutung des Prozesses, dass möglichst Vielen ermöglicht wird vor Ort zu sein, um mit vielfältigen Aktionen auch für die Presse präsent sein zu können.

Aktion Freiheit statt Angst wird die Argumente zu diesem Verfahren in seine Diskussion "70 Jahre Menschenrechte" mit aufnehmen - da haben wir noch einiges zu tun.

Mehr dazu bei http://grundrechte-brandbrief.de/BUKA-berichte-ereignisse-2018.htm#2018-12-28
und http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/
und http://grundrechte-brandbrief.de/Meldungen/2015-06-04-Danksagung-Richtervorlage.htm
und das Gutachten zu Hartz-IV Sanktionen http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/7-Klage-fuenfte-100%25-Sanktion/2015-02-15-RB-Klage-Teil-B.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/events/2376-20190115.htm


Kommentar: RE: 20190108 Hartz-IV Sanktionspraxis vor Gericht

„Hartz IV überwinden"
sagt wipo (ver.di-Wirtschaftspolitik) und hat dazu in einem Papier die Positionen in der Diskussion um Alternativen zu Hartz IV und zum Grundeinkommen zusammengefasst und bewertet. Der DGB hat sich ebenfalls mit dem Problem beschäftigt und das Diskussionspapier „Soziale Sicherheit statt Hartz IV" vorgelegt.
Beide Vorschläge sind hier verlinkt.
http://ogy.de/hartz4beenden

ver.di News, 09.01.2019 15:35


RE: 20190108 Hartz-IV Sanktionspraxis vor Gericht

Irgendwie ist es armselig, dass sich das Verfassungsgericht erst jetzt damit beschäftigt. Es ist noch armseliger, dass überhaupt darüber diskutiert und vor Gericht darüber entschieden werden muss. Und wieso nur die 100% Sanktionen? JEDE Sanktion sollte hinterfragt werden.
Was soll das überhaupt mit diesem Bundesverfassungsgericht?
Glaubt wirklich jemand, dass sich danach etwas ändert? Es sollte schon seit Ewigkeiten der Leistungsbetrag neu berechnet werden, weil die Pauschale für den Strom zu niedrig bestimmt wurde. Hat sich was getan? Nein.
Dabei sind Artikel 21 - 23 der Menschenrechte klar und deutlich. Ich kann keinen einzigen Paragraphen im SGB II finden, der die Existenz von Hartz IV in Verbindung mit diesen drei Paragraphen rechtfertigen würde. Hartz IV gehört in seiner Gänze abgeschafft. Solange das nicht geschieht, solange ist die Menschlichkeit in Deutschland verloren.
Unsere Verfassung hat nur Gültigkeit, wenn die Menschenrechte eingehalten werden. Nur mit diesem Schwur ist deren Gültigkeit in Kraft getreten. Ich kann nichts davon sehen, außer dass die Verfassung und damit die Menschenrechte seit Jahren mit Füßen getreten wird.
Lehnt sich dagegen jemand auf? Nein. Hartz IV ist schließlich toll. Schließlich soll Faulheit bekämpft werden, nicht wahr?

Soli, 10.01.2019 21:42


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2ZD
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6750-20190108-hartz-iv-sanktionspraxis-vor-gericht.htm
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Tags: #Grundrechte #Menschenrechte #Soziales #Sanktionen #BVerfG #Klage #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #HartzIV #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Demo #Aktivitaet
Erstellt: 2019-01-08 10:37:21
Aufrufe: 1552

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