08.08.2018 BVerfG muss Nutzung von Sicherheitslücken Riegel vorschieben

Verfassungsbeschwerde gegen Smartphone-Überwachung

Im letzten Jahr hat die Große Koalition die Strafprozessordnung (StPO) geändert, um den Einsatz von Staatstrojanern für die Polizei zu erlauben. Das ist ein Problem für alle, die elektronisch kommunizieren: Die Sicherheit all unserer Handys, Computer und Server steht auf dem Spiel. Deshalb ist Digitalcourage am 7. August nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht gefahren, um eine Klageschrift beim BVerfG einzureichen.

Mit der seit letztem Jahr erlaubten Spähsoftware kann die Polizei jede Chatnachricht mitlesen, die auf einem Gerät geschrieben wird (Quellen-Telekommunikationsüberwachung, Q-TKÜ). Dabei wird gleich das ganze Gerät gekapert: Berufliche und private Kontaktdaten, Urlaubsfotos, SMS verflossener und aktueller Lieben – all das kann die Polizei dann lesen. Die Software erlaubt es ihr, alle Dateien anzusehen, aber auch zu ändern, zu löschen oder Programme zu installieren. Die Polizei nutzt dabei die gleichen Sicherheitslücken, um die Spähsoftware zu installieren, die auch auch Geheimdienste und auch Kriminelle auf der ganzen Welt nutzen. Das macht unser aller Kommunikation unsicherer.

Das bedeutet, dass niemand mehr nachvollziehen kann, von wem welche Datei eigentlich kommt, Beweise können beliebig verfälscht werden. Das darf nicht erlaubt sein! Deshalb hat eine Verfassungsbeschwerde gute Chancen, auch wenn diesmal der konservativere 2. Senat zuständig sein wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Trojanern bereits in zwei Urteilen – 2008 und 2016 – zwar grundsätzlich gebilligt, aber strenge Anforderungen aufgestellt. Diese werden mit dem Gesetz vom letzten Jahr mit Füssen getreten. So sollte die Nutzung der Online-Durchsuchung auf schwere Kriminalität beschränkt bleiben, jetzt genügt schon ein einfacher Anfangsverdacht und sogar bei vermuteten Betrug mit Sportwetten wäre der Einsatz "rechtens".

Bis zu einer Entscheidung des BVerfG werden wir wieder mal Jahre auf ein Urteil warten müssen - und solange gilt die veränderte StPO.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2018/mitmachen-staatstrojaner-stpo-verfassungsbeschwerde
und https://www.taz.de/Klage-gegen-Smartphone-Ueberwachung/!5521430/


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Erstellt: 2018-08-08 14:18:38
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