13.04.2018 Kanton Bern gibt eigene Software unter Open Source Lizenz frei

Öffentlich finanzierte Software soll auch frei für alle sein

Wer hat's erfunden - die Schweizer! Na ja, nicht ganz, aber der Regierungsrat des Schweizer Kantons Bern ermöglicht künftig die Freigabe selbstentwickelter Software als Open-Source-Software und stellt damit sicher, dass öffentlich finanzierte Software auch öffentlich zur Verfügung gestellt wird.

In der EU werden Millarden aus unseren Steuergeldern für die Forschung investiert und die Ergebnisse der Forschung werden bisher meist von privaten Unternehmen zur Mehrung ihres Gewinns genutzt. Bei der Entwicklung von Software ist dieser Zustand am wenigsten zu akzeptieren. Software lässt sich ohne Qualitäts- oder Wertverlust kopieren. Viele oder besser alle Menschen könnten davon profitieren ohne einen Schaden für andere.

Auch in der Schweiz wurde über eine Freigabe unter Open Source Lizenz lange gestritten. Das jetzige Ergebnis ist  nach einem langen Rechtsstreit zustande gekommen, in dem sich insbesondere die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit öffentlich für eine Lösung pro Open Source stark gemacht hat.

In einem Streit hatten 2011 konkurrierende private IT-Anbietern proprietärer Lösungen das Schweizer Bundesgericht verklagt, weil dieses beschlossen hatte, seine Geschäftsverwaltungssoftware OpenJustitia unter einer Freie-Software-Lizenz (GPLv3) zu veröffentlichen. Der Vorwurf lautete, das Bundesgericht würde mit „steuerlich subventionierten Dumpingpreisen“ die private Konkurrenz aus dem Markt drängen.

Ein Gutachten in dem Rechtsstreit, das 2016 veröffentlicht wurde, stellte jedoch fest, dass der Markteintritt eines staatlichen Unternehmens allein noch nicht als faktischer Eingriff in den Markt verstanden werden kann und dass sowohl der Einsatz als auch die Entwicklung, Veröffentlichung und Bereitstellung von Open-Source-Software (OSS) kaum als schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu verstehen sei:

„OSS ist keine marktfähige Gratisleistung, die den privaten Konkurrenten das Wirtschaften verunmöglicht. Denn aus Sicht des Kunden sind nicht nur die Kosten des Codes (die bei OSS naturgemäss wegfallen) relevant, sondern die gesamten Kosten des Softwarebetriebs (inkl. Anpassungen und Integration, Support, Wartung, u.dgl.) und auch andere Wettbewerbsparameter, insbesondere Qualität, Funktionsumfang, Benutzerfreundlichkeit oder Nebendienstleistungen. OSS ist m.a.W. zwar quelloffen, aber nicht kostenlos. Entsprechend bleibt Privaten in der Praxis regelmässig Raum für wirtschaftliche Tätigkeit, und von einer faktischen Verdrängung kann nicht die Rede sein.“

Nach also mehr als 7 Jahren Rechtsstreit kann man davon ausgehen, dass sich diese Erkenntnis zumindest über die Schweiz ausbreiten wird. Es wird wohl noch einige Jahre dauern bis auch in Deutschland öffentlich finanzierte Software automatisch unter Open Source Lizenz veröffentlicht wird. Setzen wir uns weiter dafür ein!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2018/schweiz-kanton-bern-erlaubt-die-veroeffentlichung-eigener-software-unter-freier-lizenz/

 


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Tags: #Linux #Zensur #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource #Bern #Schweiz #Steuergelder
Erstellt: 2018-04-13 08:54:33
Aufrufe: 1246

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