07.08.2017 Gewerkschaft berät LehrerInnen zu Schüler-Abschiebungen

Handreichung zu Schüler-Abschiebungen

Nein, die Schulen sollen den Polizisten bei Schüler Abschiebungen nicht die "Hand reichen". Die Gewerkschaft GEW und der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hatten vor den Ferien eine Handreichung für Lehrer herausgegeben, wie sich Lehrerinnen und Lehrer verhalten sollten, wenn an ihren Schulen eine Abschiebung bevorsteht.

Das baden-württembergische Innenministerium hat daraufhin sofort einen Brief an die GEW-Vorsitzende Doro Moritz geschrieben und darin festgestellt, dass sich die Gewerkschaft "damit außerhalb der Rechtsordnung" aufstelle. Diese Formulierung hat in den 70-er Jahren schon für ein Berufsverbot bei Lehrern ausgereicht.

Die GEW Vorsitzende Moritz wies diese Kritik zurück: "Ich kann keinen Satz erkennen, der rechtlich angreifbar wäre", sagte sie. Das Papier hätten Anwälte geprüft. Mit der Broschüre soll aufgeklärt werden und Lehrer sollen ermutigt werden, die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.

Das Innenministerium behauptete weiter, dass die Polizei in Baden-Württemberg grundsätzlich keine Kinder aus dem Unterricht holen und abschieben würde. Auch dem widersprach Moritz und bezog sich auf einen Fall aus dem vergangenen Jahr in Reutlingen. Dort holte die Polizei einen jungen Gambier direkt aus einer Schule ab.

Im Gegegsatz zur Behauptung des Innenministerium ist es wichtig, dass die Verantwortlichen in den Schulen wissen, dass die Polizei eine öffentliche Schule zur Abschiebung nur betreten darf, wenn sie den Einsatz mit der Schulleitung abgeklärt hat. In Privatschulen braucht sie auch die Erlaubnis des Schulleiters oder einen richterlichen Beschluss, um die Räume betreten zu können. Also nicht die GEW "rede dem Rechtsbruch das Wort" wie das Innenministerium behauptet sondern die Polizei ist oft "zu flink" mit der Durchsetzung ihres Gewaltmonopols.

Auch muss der Schulleiter Anfragen der Polizei nach Aufenthaltsort und Anwesenheitszeiten des Schülers nicht beantworten. Außerdem darf er den Betroffenen über die polizeiliche Anfrage informieren, ohne selbst Sanktionen erwarten zu müssen.

Mehr dazu bei https://www.swr.de/swraktuell/bw/gew-leitfaden-bei-drohender-schueler-abschiebung/-/id=1622/did=20036430/nid=1622/yg670z/index.html
und http://docs.dpaq.de/12556-gew-info_abschiebung.pdf

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Erstellt: 2017-08-07 11:35:21
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