25.11.2016 BGH: Voreingestelltem WLAN Schlüssel darf vertraut werden

BGH nimmt WLAN-Nutzer in Schutz

Abmahnkanzleien schreiben oft Anschlussinhaber, denn sie sind der Meinung, dass Privatleute auch für ein schlecht gesichertes WLAN haften. Nun hat der BGH festgestellt, dass eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller nicht verändert werden muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am letzten Donnerstag allerdings nicht verraten, wodurch der Kunde die Gewissheit nehmen soll, dass ein und dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten voreingestellt ist.

Ein früheres Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2010 definierte eine Pflicht, die Standardeinstellungen des Routers zu ändern und ein ausreichend langes und sicheres Passwort zu vergeben.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-nimmt-WLAN-Nutzer-in-Schutz-Werksschluessel-darf-vertraut-werden-3503883.html

Fazit: Ein eigenes und mindestens 12-stelliges Passwort können wir bei allen Anwendungen mit persönlichen Daten auch nur empfehlen. Als aktive Freifunker (in und um unser BUFDI Büro) sind wir aber der Meinung, dass man sein WLAN allen Menschen in der Umgebung zur Verfügung stellen sollte (siehe Freies WLAN für alle!). Wir warten immer noch auf die Abschaffung der nur in Deutschland bekanten Störerhaftung, wie von der SPD im letzten Wahlprogramm versprochen wurde!

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Erstellt: 2016-11-25 08:40:13
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