26.02.2016 Störerhaftung an die Telekom "verkaufen"?

HotSpot Plug’n’Play – Störerhaftung kann weggekauft werden

Als Geschäftskunde kann man neuerdings einen eigenen WLAN HotSpot im Namen der Deutschen Telekom betreiben, sofern man das passende Paket bucht (HotSpot Plug’n’Play-Paket). Für einmalige 149 Euro (netto) und monatliche 19,99 Euro (netto) erhält der Kunde dann einen Cisco Router und die Absicherung, von der Störerhaftung befreit zu werden. Technisch wird damit der Router, obwohl in den Räumen des Mieters, von der Telekom betrieben wird.

Armes Deutschland, als eines der wenigen Länder in Europa haben wir die Störerhaftung im Gesetz. Damit haftet der Betreiber eines W-LANs für Urheberrechtsverstöße, die über den Anschluss begangen werden.  Das führt dann zu absurden Urteilen, dass Rentner für die Downloads von HipHop Seiten zahlen müssen. (http://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=stoererh&sel=meta)

Viel einfacher und preiswerter, denn „kostenlos“, geht es mit Freifunk: Dasselbe Prinzip wie mit dem HotSpot Plug’n’Play-Paket bietet auch Freifunk an. Freifunk ist eine nichtkommerzielle Initiative, die ebenfalls ein „eigenes Netzwerk“ betreibt und jeden kostenlos zur Verfügung stellt. Mitmachen kann Jede/r !

Mehr dazu bei https://gedankenausbruch.com/deutsche-telekom/hotspot-plugnplay-stoererhaftung-kann-weggekauft-werden/

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Kommentar: RE: 20160226 Störerhaftung an die Telekom "verkaufen"?

Dieses "Störerhaftung wegkaufen" gibt es schon länger, auch von mehreren kleinen Anbietern. Totaler Schwachsinn, ermöglicht durch die schwachsinnige Gesetzeslage.

Anonym, 26.02.2016 10:30


 RE: 20160226 Störerhaftung an die Telekom "verkaufen"?

In dem Fall den der EuGH Genralanwalt sich geäußert hat, geht es nur um Gewerbetreibende mit offenem WLAN. Für Privatleute ist die EU-Richtlinie nicht relevant.
Ich frage mich oft warum das getrennt wird und warum das zu Ungunsten der Privatleute getrennt wird. Gewerbetreibenden sind Kosten (für Gegenmaßnahmen etc.) doch viel eher zuzumuten.
Die andere Frage wäre: Wie aufwändig mag es sein Gewerbetreibender zu werden, reicht da schon sowas wie "Vereinsheim mit WLAN"?

D., 17.03.2016 21:31


RE: 20160226 Störerhaftung an die Telekom "verkaufen"?

Ich kann es dir sagen warum Gewerbetreibende begünstigt werden. (ist bestimmt eine Binsenweisheit)
Wachstum, Wachstum, Wachstum. Man will die Leute
a) in die Geschäfte ziehen,
b) Digitales Wachstum und StartUPStandort Deutschland, Digitale Agenda, etc. oO.
c) Gegenmaßnahmen sind Kostenfaktoren, die will man profitorientierten Unternehmen nicht aufbürden.
d) nicht kommerziellen, nicht gewerblichen und, Freien Netzen einen Knüppel zwischen die Beine werfen. Zur Konsumgesellschaft darf es keine alternative geben.
Die andere Frage wäre: Wie aufwändig mag es sein Gewerbetreibender zu werden, reicht da schon sowas wie “Vereinsheim mit WLAN”?
Entscheidend wird wohl die Gewinnabsicht sein oder der Zweck des Vereins.

R., 18.03.2016 22:52


 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2AJ
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Tags: #Freifunk #WLAN #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Stoererhaftung #Telekom #Netzneutralitaet #OpenSource
Erstellt: 2016-02-26 08:50:34
Aufrufe: 1850

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