31.01.2011 Negative Änderungen im Arbeitnehmerdatenschutz

31.01.2011: Arbeitnehmern droht weniger statt mehr Datenschutz

Aus einem Gutachten des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) geht hervor, dass das geplante Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten den Datenschutz für die Beschäftigten eher verschlechtern wird.
Besonders kritisch sieht das Institut die Punkte
  • Compliance (unscharfer Begriff aus den USA)
  • Internetrecherche (Verwendung der Daten wird nicht verboten)
  • Gesundheitsuntersuchungen (sind auch während der Beschäftigung erlaubt)
  • Videoüberwachung (werden nicht grundsätzlich verboten)
  • Telefon- und Internet-Überwachung (Überprüfung privater Inhalte zulässig)
  • Datenscreenings (werden nicht verboten)
Mehr dazu unter http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/arbeitnehmern-droht-weniger-statt-mehr-datenschutz/3786906.html

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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale #Videoueberwachung #fdp #cdu #Privatsphaere #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
Erstellt: 2011-01-31 08:56:35
Aufrufe: 8242

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