15.01.2011 Petition für Zugang zu kabellosen Netzwerken

ePetition für freie W-LANs unterschreiben!

Die AG Zensur & Informationsfreiheit in Aktion Freiheit statt Angst fordert zum Unterschreiben der ePetiton von Stefan Meiners beim Deutschen Bundestag auf. Freie W-LANs müssen auch für Privatpersonen erlaubt sein, nicht nur für kommerzielle Anbieter wie Internetcafes und Hotspot-Betreiber.

Der Text der Petition lautet:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, mittels eindeutiger Rechtsnorm den Betrieb von ungeschützten unentgeltlichen Zugängen zu kabellosen Netzwerken (nachfolgend WLAN) zu erlauben und damit private Internetzugänge Dritten zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Derzeit ist der Betreiber eines WLAN auf Grund der Rechtsprechung verpflichtet, sein Netzwerk mit der verfügbaren Technik gegen Zugriffe Dritter zu sichern. Obwohl dem Gesetzgeber bekannt ist, dass die Verschlüsselungsmethoden erfolgreich angegriffen wurden, droht dem Besitzer eines WLAN-Zugangspunkt ggf. Repressionen zivil- oder strafrechtlicher Natur, wenn er auf eine Verschlüsselung verzichtet und sein WLAN im Sinne einer sozial gerechten Gesellschaft teilt.

Grundlage hierfür ist das Konstrukt des Mitstörers: Durch das reine Anbieten der unentgeltlichen Nutzung eines verfügbaren WLAN würde sich der Betreiber mit haftbar machen, wenn sein Anschluss zivilrechtlich (z. B. illegale Musikdownloads) oder strafrechtlich missbraucht wird.

Die Möglichkeit, unentgeltlich ein zur Verfügung gestelltes WLAN nutzen zu können, kann zum einen in schlecht mit UMTS und LTE versorgten Gebieten die Versorgung verbessern. Weiterhin kann man so einkommensschwachen Schichten den mobilen Zugang zu modernen Kommunikationsnetzen erlauben-im Sinne des §2 Telekommunikationsgesetz

Zudem werden heute unnötig viele WLAN-Geräte in unmittelbarer Nachbarschaft betrieben:
Im Sinne einer möglichst geringen Emission von elektromagnetischen Feldern und Funkstrahlungen und eines wirtschaftlich wie ökologisch sinnvollen Einsparens von elektrischer Energie wäre somit also auch die gemeinsame Nutzung zu bevorzugen. Das dies nicht geschieht, liegt häufig an der Angst, für potentielles Fehlverhalten Dritter haftbar gemacht zu werden.

Hier wird die irrationale Angst vor dem „Bösen im Menschen“ jedoch überbewertet: es ist statistisch wenig relevant, wenn es tatsächlich in Einzelfällen zu Missbrauch kommt. Dies widerspricht auch jedem Rechstverständnis, zumal gewerbliche Dienstanbieter von dieser Haftung freigestellt sind. Bei tatsächlichen Straftaten ist keine wesentliche Einschränkung der Verfolgung zu befürchten.

Eine mit dieser Petition angestrebte Rechtssicherheit beim Betreiber eines offenen WLAN würde zudem weitere Vorteile mit sich bringen wie z. B. Stärkung des Informantenschutzes für die Presse, da ein anonymer Zugang zu Kommunikationsmitteln zur Verfügung stünde.

Im Rahmen der Bewertung der Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung hat das BVerfG zudem das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung gestärkt. Im Rahmen dieses impliziten Grundrechts muss es einem Internetnutzer möglich sein, das Internet ohne Preisgabe persönlicher Daten zu nutzen. Dies wäre bei der Nutzung offener WLAN gegeben, da dort lediglich eine Identifikation des Geräts möglich ist, das per se keinen Personenbezug besitzt.

Weiterhin stellt die Möglichkeit des Betriebs von offenen WLAN eine Stärkung des Artikels 5 Grundgesetz dar: nicht nur zur Informationsgewinnung, vielmehr auch zur Verbreitung der eigenen Meinung durch das anbieten lokaler Dienste wie z. B. Webservern, wäre möglich und wünschenswert. Bestehende rechtliche Schranken werden nicht berührt.

Zum Unterschreiben der ePetition https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition&sa=details&petition=15983



Artikel zum Thema:
20100513 BGH Urteil: WLAN-Nutzer brauchen eigenes Passwort
20090709 OLG Köln: Kommerzielles WLAN-Sharing verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Stefan Meiners erläutert seine Petition: http://unkreativ.net/wordpress/?p=10771
Heise berichtet über die Petition: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Freies-Netz-fuer-Alle-Update-1170121.html
Freifunk: http://start.freifunk.net/


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Tags: #Aktivitaet #Freifunk #WLAN #offen #Stoererhaftung #TKG #Petition #Bundestag #Informationsfreiheit
Erstellt: 2011-01-17 08:48:25
Aufrufe: 6574

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