30.04.2012 Mangelhaftes Abstimmungsverfahren

Deutsche Nutzer erzwingen Änderung der Facebook-Regeln

Über 36.000 deutsche facebook Nutzer kommentierten die neuen Datenschutzregeln und erzwangen so eine Überarbeitung, denn sobald mehr als 7.000 Nutzer einen inhaltlichen Kommentar hinterlassen, erhalten sie laut den Regeln "die Gelegenheit, an einer Abstimmung teilzunehmen, bei der Alternativen vorgeschlagen werden".

Marit Hansen, stellvertretende Landesdatenschützerin in Schleswig-Holstein, hält das Verfahren trotzdem für unzulässig, da nur die Nutzer überhaupt von den Änderungen der Nutzungsbedingungen in Kenntnis erhalten hatten, die zuvor gegen die alten Vorschriften mit dem "Gefällt mir"-Button zu Felde gezogen waren.

Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-04/facebook-nutzungsbedingungen-abstimmung

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Tags: #Facebook #Scoring #Verbraucherdatenschutz
Erstellt: 2012-04-30 07:30:53
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