23.11.2011 Das PNR Abkommen EU-USA

Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verwendung von Fluggastdatensätzen

Am 17.11.2011 wurde das PNR Abkommen der EU mit den USA unterzeichnet, obwohl es noch ernste Bedenken dagegen im EU Parlament gibt. Wir dokumentieren hier die deutsche und englische Fassung des bis zuletzt hinter verschlossenen Türen verhandelten Abkommens (Stand 23.11.2011).
Zur Kritik an der Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) verweisen wir auf unsere Artikel Wer mit wem schlief - Was Fluggastdaten verraten.
Die genaue Sichtung dieses (Unterwerfungs-) Abkommens ist noch im Gange. Klar ist bisher, dass die EU bereit ist, den Datenschutz ihrer Bürger zurückzustellen, sobald der "Große Bruder" mit Sanktionen, wie Einreisevisa u.ä. droht. Eine Löschung der in die USA transferierten Daten kann jedenfalls nach Weitergabe an diverse Geheimdienste und (Heimatschutz-) Behörden nicht sicher gestellt werden.

Die Liste der PNR Daten ist etwas kürzer geworden und umfasst nun:
1. PNR-Buchungscode (Record Locator Code)
2. Datum der Buchung bzw. der Ausstellung des Flugscheins
3. Datum bzw. Daten des geplanten Flugs
4. Name(n)
5. Verfügbare Vielflieger- und Bonus-Daten (d.h. Gratisflugscheine, Upgrades usw.)
6. Andere Namen in dem PNR-Datensatz, einschließlich der Anzahl der in dem Datensatz erfassten Reisenden
7. Sämtliche verfügbaren Kontaktinformationen, einschließlich Informationen zum Dateneingeber
8. Sämtliche verfügbaren Zahlungs-/Abrechnungsinformationen (ohne weitere Transaktionsdetails für eine Kreditkarte oder ein Konto, die nicht mit der die Reise betreffenden Transaktion verknüpft sind)
9. Von dem jeweiligen PNR-Datensatz erfasste Reiseroute
10. Reisebüro
11. Code-Sharing-Informationen
12. Informationen über Buchungssplitting bzw. -teilung
13. Reisestatus des Fluggastes (einschließlich Bestätigungen und Eincheckstatus)
14. Flugscheininformationen (Ticketing Information), einschließlich Flugscheinnummer, Hinweis auf einen etwaigen einfachen Flug (One Way Ticket) und automatische Tarifanzeige (Automatic Ticket Fare Quote)
15. Sämtliche Informationen zum Gepäck
16. Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
17. Allgemeine Eintragungen einschließlich OSI-, SSI- und SSR-Informationen
18. Etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System)
19. Historie aller Änderungen in Bezug auf die unter den Nummern 1 bis 18 aufgeführten PNR-Daten

Interessant wäre ja mal, warum die Essenswünsche (koscher, kein Schweinefleisch, u.ä.) nun vom Tisch sind, oder ob solche und weitere Daten sich irgendwo in den Nummern 1-19 verbergen.

Zu kritisieren ist

  • Die abgeschlossene Vereinbarung erfüllt viele Kriterien des Europäischen Parlaments noch immer nicht.
  • In seiner Entschließung vom 5. Mai 2010, hat das Europäische Parlament gefordert, dass alle PNR
    Transfer Abkommen mit den USA sollten die Form eines Vertrags haben.
  • Zu den grundlegenden Menschenrechten gehört das Recht auf Freizügigkeit, wie es Artikel 12 der garantierten Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte fordert
  • Dort ist auch der Einsatz von Data Mining von PNR-Daten verboten.
  • Die Aufbewahrungsfristen und "Depersonalisation" von PNR-Daten wären völlig wirkungslos und könnten leicht umgangen werden.
  • Die Computer Reservation Systems (CRS), die die Master-Kopien der PNR-Host besitzt, würde immer noch in der Lage sein sie dauerhaft zu speichern.
  • Die PNR zu "anonymisieren" ist wirkungslos, wenn die Master-Kopien der PNR durch die CRS  für das DHS jederzeit zugänglich sind.
  • Es ist irrelevant, dass jede Person Anspruch auf "Anfrage" zu seinen PNR-Daten von der DHS besitzt.  Jeder kann zwar eine Anfrage machen. Aber das bedeutet nicht, dass das DHS gezwungen werden kann solche Anfragen zu beantworten.
  • In der Praxis des DHS kann nie ein US-Gericht eine Entscheidung des DHS überprüfen.
  • Arbeiten wir dafür, dass die Abgeordneten des Europaparlaments bei der Abstimmung "Nein" sagen.
  • Der Freedom of Information Act (FOIA) ist kein Datenschutzrecht. Es ist ein Recht für den Zugang zu öffentlichen Datensätzen. Im FOIA wird nicht eingeschränkt, wie die Informationen verwendet, geteilt oder behalten oder auf andere Länder übertragen wird. Verstöße gegen die Vereinbarung, einschließlich
  • Missbrauch oder Offenlegung von persönlichen Informationen stellen niemals eine Verletzung des FOIA.


Die unterzeichneten Abkommen in deutscher , französischer und englischer Fassung

Mehr zum Thema

Unser Flyer zum Thema Aktion FsA Flyer Fluggastdaten (PNR)

Weitere Links


Kommentar: RE: 20111123 Das PNR Abkommen EU-USA

There is a mistake in the URLs for the text of the agreement in the article above.
Correct links:
Deutsche: http://papersplease.org/wp/wp-content/uploads/2011/11/eu-us-pnr-2011-de.pdf
English: http://papersplease.org/wp/wp-content/uploads/2011/11/eu-us-pnr-2011-en.pdf
Français: http://papersplease.org/wp/wp-content/uploads/2011/11/eu-us-pnr-2011-fr.pdf

Edward Hasbrouck 2011-12-01 15:01:34


Kommentar: RE: RE: 20111123 Das PNR Abkommen EU-USA

sorry, corrected

Rainer 2011-12-03 16:35:55


 


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1JP
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Tags: #PNR #Abkommen #EU #USA #Fluggastdaten #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung
Erstellt: 2011-11-28 10:26:38
Aufrufe: 6279

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