12.08.2011 Vorratsdatenspeicherung an Hessens Schulen

12.08.2011: EDV Nutzungsvereinbarung führt Vorratsdatenspeicherung an Hessens Schulen ein

Die hessischen Schülerinnen und Schüler, für die letzten Montag wieder der Unterricht nach den Sommerferien begonnen hat, sind zum Schuljahresbeginn mit einer neuen (durch das hessische Kultusministerium verfügten) "EDV-Nutzungsvereinbarung" für die EDV-Einrichtungen an ihren Schulen konfrontiert worden. (Siehe z.B. www.liebigschule.de > Downloads > Nutzungsvereinbarung).

Inhalt dieser Vereinbarung ist neben Bestimmungen, dass jeder Schüler für die Nutzung der schuleigenen Computer eine persönliche Nutzerkennung und ein Passwort erhält, oder dem Verbot des Aufrufs und Versands von "ponographischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen oder offensichtlich illegalen Inhalten" per Internet auch die Bestimmung, dass die Schule den in ihren Mauern entstandenen Datenverkehr speichern und kontrollieren darf.

Die Daten können theoretisch bis zum 2. Monat eines jeden neuen Schuljahrs gespeichert werden. Das heißt etwa, Daten über den Aufruf einer Seite durch eine Schülerin im August dieses Jahres könnten bis September 2012, dem zweiten Monat des nächsten Schuljahrs in Hessen, irgendwo auf dem Server der Schule oder des hessischen Kultusministeriums bleiben. Wenn das keine kalte Einführung der Vorratsdatenspeicherung für die hessischen Schülerinnen und Schüler ist ...

Zudem wird nirgends in dieser Vereinbarung gesagt, wie die gespeicherten Daten der Schülerinnen und Schüler vor unberechtigten Zugriffen geschützt werden.

Quelle: Zuschrift von Eltern betroffener SchülerInnen

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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Schule #Scoring #Datenpannen #skandale #sozialeNetzwerke
Erstellt: 2011-08-12 09:34:47
Aufrufe: 4510

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