09.07.2011 Verwechselung von §100 TKG und §101 UrhG

09.07.2011: Medienverbände rufen nach Vorratsdatenspeicherung

... so steht es in der Südeutschen Zeitung vom 07.07. In dem Artikel wird dann berichtet über ein Papier mit dem Titel "Vorschläge der Rechteinhaber im Rahmen des Wirtschaftsdialogs für mehr Kooperation bei der Bekämpfung der Internetpiraterie im BMWi - Kurzfassung" mehrerer Organisationen der Verlags-, Musik- und Filmbranche in Deutschland, welches die Verwertungsgesellschaft Gema auf ihre Website gestellt hatte.
Darin fordern die Organisationen "eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten".

Mehr dazu bei http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1177118

Anmerkung: Wie auch Hadmut Danisch ausführlich auf seiner Webseite darstellt, geht es hierbei mitnichten um die Vorratsdatenspeicherung (§100 TKG) sondern um das Geschenk an die Abmahnanwälte, den  § 101 Urhebergesetz.
Es ist natürlich bezeichnend, dass die Medienindustrie diese Unterscheidung gern unterschlägt und stattdessen nach Vorratsdatenspeicherung (VDS) zur Verbrechensbekämpfung ruft. Die Statistiken, die dem Artikel "Besser leben ohne Vorratsdatenspeicherung"  zugrunde liegen und auch die Erfahrungen von Hadmut Danisch, zeigen sehr deutlich, dass zu über 99% Abmahnanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße auf die Daten zugreifen. Dies hat aber eigentlich nichts mit der VDS zu tun sondern geschieht gleich listenweise nach §101 UrhG.

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Tags: #UrhG #Abmahnung #§101UrhG #§100TKG #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Ueberwachung #Grundrecht #Privatsphaere
Erstellt: 2011-07-08 07:37:56
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